Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstalter von Gruppenreisen
der MINERVA Kulturreisen GmbH
Stand: Juli 2006
Vorbemerkung:
Minerva plant und organisiert die Durchführung von Reiseprogrammen in Dresden und Umgebung, die sie dem Reiseveranstalter anbietet. Der Reiseveranstalter kombiniert das von Minerva angebotene Programm mit eigenen Reiseleistungen und bietet das Endprodukt als eigene Reiseveranstaltung an.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Minerva Kulturreisen GmbH und der Reiseveranstalter für das zwischen ihnen geltende Vertragsverhältnis folgende Regelungen:
1. Vertragsabschluß
Der Abschluß des Vertrages erfolgt durch schriftliche Anmeldung des Reiseveranstalters und eine entsprechende Bestätigung seitens Minerva.
2. Leistungsgegenstand
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung von Minerva. Darin nicht aufgeführte Reiseleistungen werden nicht Vertragsbestandteil und sind daher von Minerva auch nicht zu erbringen.
Mündliche Absprachen werden nur dann Teil der Reiseleistungen, wenn dies von Seiten von Minerva schriftlich bestätigt worden ist.
3. Zahlung des Reisepreises
Dem Reiseveranstalter ist bekannt, daß Minerva bei der Erbringung ihrer Reiseleistungen an einzelne Leistungsträger vertraglich gebunden ist. Deshalb ist vom Reiseveranstalter 8 Wochen vor Reisebeginn eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Reisepreises (Übernachtungs- und Programmleistungen) an Minerva zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens vor Reisebeginn gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu begleichen. Die Zahlung hat bar, per bankbestätigtem Verrechnungsscheck oder durch Überweisung zu erfolgen.
Bei Bestellung von Semperoperkarten gelten besondere Zahlungsbedingungen, die dem Reiseveranstalter beiliegend ausgehändigt werden.
4. Gewährleistung und Haftung
Minerva haftet für etwaige Mängel der Reiseleistung, für die sie ursächlich nicht verantwortlich ist, nur insoweit, als Minerva die ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Rechte gegen die einzelnen Leistungsträger an den Reiseveranstalter abtritt. Dieser nimmt die Abtretung durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung an.
Die Gewährleistungsrechte und anderen Rechte sind vom Reiseveranstalter – auf eigene Kosten und Gefahr – so rechtzeitig geltend zu machen, daß sie in vollem Umfang erhalten bleiben.
Nur für den Fall, daß der Leistungsträger ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, die berechtigten Ansprüche des Reiseveranstalters zu befriedigen, übernimmt Minerva diesem gegenüber Ausfallhaftung.
Minerva erklärt sich bereit, die Beseitigung eines Reisemangels bzw. eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, sofern ihr dies in zumutbarer Weise und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist.
Minerva haftet nicht für vorsätzliches Verschulden der mit ihr vertraglich verbundenen Leistungsträger.
Soweit vorstehend nicht etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Reiseveranstalters gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluß entfällt jedoch, wenn Minerva Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last fällt. In letzterem Fall gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, wobei die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens beschränkt ist.
Gewährleistungsansprüche des Reiseveranstalters gegenüber Minerva sind nach Leistungserbringung innerhalb eines Monats geltend zu machen und verjähren in einem Jahr nach Beendigung der Leistung.
5. Rücktritt
Jede Vertragspartei kann von diesem Vertragsverhältnis zurücktreten, wenn der anderen Vertragspartei eine schuldhafte Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann.
Ohne daß Minerva eine schuldhafte Vertragsverletzung vorwerfbar ist, kann der Reiseveranstalter auch unter nachstehenden Bedingungen vom Vertragsverhältnis zurücktreten.
Bei Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Minerva werden bis
- 8 Wochen vor Ankunft Dresden ohne Kosten
- 6 Wochen vor Ankunft Dresden 20 %
- 4 Wochen vor Ankunft Dresden 30 %
- 3 Wochen vor Ankunft Dresden 40 %
- 2 Wochen vor Ankunft Dresden 60 %
- 1 Woche vor Ankunft Dresden 80 %
des vereinbarten Reisepreises als pauschalisierter Schadenersatz vereinbart.
Für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Minerva maßgeblich.
Der Nachweis eines höheren/niederen Schadens bleibt dem Reiseveranstalter bzw. Minerva unbenommen.
Der Nichtantritt der Reise durch einzelne Teilnehmer des Reiseveranstalters gilt nicht als Rücktritt. In diesem Falle bleibt der Erfüllungsanspruch von Minerva mit dem beiderseitigen vertraglichen Leistungen in vollem Umfang bestehen.
6. Nebenabreden
Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand wird, sofern es sich um Vollkaufleute im Sinne des HGB handelt, das sachlich zuständige Gericht in Dresden vereinbart.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist Dresden.
7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollt eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiermit die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Lücke durch eine Klausel zu schließen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Ziel der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Kommt keine Einigung zwischen den Parteien zustande, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

12.05.2010
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