Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
> Geschäftsbedingungen für Individualreisende
> Geschäftsbedingungen für Veranstalter von Gruppenreisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualreisen
der Minerva Kulturreisen GmbH
Stand: Juli 2007
1. Anmeldung/Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Reisebestätigung und Rechnung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 EUR nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein verlangt werden.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Rechnung sowie Übermittlung des Sicherungsscheines werden mindestens 20 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin vollständig gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges). Die kompletten Reiseunterlagen inklusive Veranstaltungskarten erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff. 4 aufgeführten Stornokosten/Schadenersatz bei Ihnen geltend machen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben der Reisebestätigung und Rechnung.
Für Änderungen/Umbuchungen wird eine Gebühr von 20,-- € pro Vorgang erhoben.
4. Rücktritt des Kunden
Eine Stornierung ist schriftlich mitzuteilen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Beim Rücktritt vom Vertrag des Kunden fallen folgende Schadenersatzpauschalen an:
4.1. für Beherbergungs- und sonstige Leistungen:
- bis 39 Tage vor Reisebeginn: 20,- € pro Person
- ab 38. bis 22. Tag vor Reisebeginn 10 %
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 %
- ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 40 %
- ab 7. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50 %
- ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise 100 %
des Reisepreises - abzgl. Kartenwert; Regelung dazu siehe Pkt. 4.2. - je angemeldetem Reiseteilnehmer:
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
4.2. für Veranstaltungskarten:
Eintrittskarten sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
Übernimmt Minerva die Karten zum kommissionsweisen Weiterverkauf, erfolgt im Verkaufsfall eine Rückvergütung abzgl. Stornierungs- und Bearbeitungsgebühren.
5. Haftung des Reiseveranstalters
5.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der Reise sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
5.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
5.3 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
5.4 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 EUR, übersteigt der 3fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
6. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für Kaufleute ist Dresden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

12.05.2010
Semperoper RIGOLETTO am 24.09.2010
Für die Aufführung 'Rigoletto' am 24.09.2010 in der Semperoper gibt es Karten und Arrangements exklusiv bei MINERVA. >> weiter lesen
25.08.2010
Am Wochende hat die neue Spielzeit der Semperoper Dresden begonnen. Im Rahmen des Stadtfestes Dresden präsentierte die neue Intendantin die Pläne für die kommende Saison. Fast zeitgleich ist auch der neue Internetauftritt der Oper erschienen.
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